Über vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine vertraglich vereinbarte Geldleistung des Arbeitgebers auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers/Beamten. 
Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des/der Gehalts/Besoldung. 
Klassische Anlagen für vermögenswirksame Leistungen wie Bausparen, Fondssparen oder Banksparen sind für den Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgabepflichtig.

Staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen

Gefördert wird die Anlage von vermögenswirksame Leistungen (VL) in Investmentfonds oder Bausparverträgen. 
Die Höhe der Förderung beträgt bei Investmentanlagen 20 % und bei Bausparverträgen 9 %. 
Ausschlaggebend ist der eingezahlte Betrag. Die förderfähigen Beiträge sind auf 400 € p. a. bei Investmentanlagen begrenzt. Bei Bausparverträgen sind sie auf 470 € p. a. begrenzt. 
Anspruch besteht bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 20.000 €/40.000 € p. a.


Zweckgebundenheit der Anlage

Da es im Bereich der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen einige Produkte gibt die an einen bestimmten Zweck gebunden sind, ist es wichtig schon im Voraus eine Anlage zu wählen die den persönlichen Ansprüchen gerecht wird. 
Welche Anlage für dich in Frage kommt finden wir am einfachsten in einem Termin heraus.